Tierleid beobachtet

Tierleid beobachtet – was tun?

In Not geratene Tiere sowie Missstände in der Tierhaltung bringen den Beobachter oft in eine Situation, in der er sich unsicher ist, wie er zu handeln hat. Die folgenden Informationen und Kontakte bieten eine Hilfestellung, um umgehend vor Ort Tieren in Not helfen oder gegen Missstände vorgehen zu können.

 

Tierrettungsdienst

Die bundesweite Tierrettungsleitstelle hat einen 24 h Notruf: 0700 - 952 952 95 (12 Cent/Min.) Der Verein der Tiernothilfe hilft sowohl bei (akut) kranken Haustieren, als auch anderen schwer verletzten und in Not geratenen Fund- und Wildtieren - und sei es mit weiterführender Hilfestellung. Hilfe erfolgt auch für alltägliche Dinge wie beispielsweise ein Transport zum Tierarzt. Darüber hinaus versteht sich der Tierrettungsdienst, auch als Anlauf- und Informationsstelle rund um die Tierhilfe bei einem Notfall und Kontakte zu anderen Tierhilfsdiensten und Interessengemeinschaften.

 

Tierrettung durch Feuerwehr

Wenn Tiere in Not geraten ist oftmals auch die Feuerwehr ein Ansprechpartner. Denn seit dem 1. August 2002 ist der Tierschutz in Artikel 20a des Grundgesetzes (GG) festgeschrieben. Dies ist auch in den Landesverfassungen ausdrücklich geregelt. Demnach gehört es zu den Staatszielen, Tiere zu schützen. Die Feuerwehren sind als Teil der Exekutive Teil des Staates. Einklagbar sind Staatsziele jedoch nicht, sodass sich aus der Erwähnung des Tierschutzes im höchsten deutschen Gesetz keine generelle Zuständigkeit der Feuerwehren herleiten lässt. Aber in der Regel ist die Feuerwehr sehr Hilfsbereit - auch bei in not geratenen Wildtieren.

 

Tierrettung durch Polizei

Wenn sich ein Tier in einer lebensbedrohlichen Situation befindet, handeln Sie bitte umgehend. Hierzu können Sie auch die dazu zuständige Polizeistation anrufen.

 

Tierarzt

Wenn Sie ein Tier in einer lebensbedrohlichen Situation auffinden, können Sie auch umgehend den nächstgelegene Tierarzt (tierärztlichen Notdienst) kontaktieren.

 

Heimatlose Tiere in Deutschland

In Deutschland gibt es Schätzungsweise mehr als zwei Millionen herrenlose Katzen. Die Tiere kommen häufig schon krank auf die Welt. Meist gut versteckt, für die menschliche Wahrnehmung gar unsichtbar, siechen sie auf der Straße lebend dahin, ohne tierärztliche Versorgung und Nahrung. Viele dieser Katzen sind chronisch krank, abgemagert, den Witterungsbedingungen schutzlos ausgesetzt und sterben oft einen qualvollen Tod. Beobachten Sie heimatlose Katzen die Hilfe benötigen, sei es weil sie im Winter schutzlos der Kälte ausgesetzt, krank, unterernährt oder nicht kastriert sind, verständigen Sie bitte einen ortsansässigen Katzenschutzverein. Sollte es keinen vor Ort geben, verständigen Sie den ortsansässigen Tierschutzverein oder das Tierheim. Bitte beachten Sie, dass es sich auch um ein Tier mit Halter handeln kann (siehe dazu unten).

 

In Deutschland leben geschätzt ca. 3.500 entlaufene Hunde. Beobachten Sie einen halterlosen Hund, wenden Sie sich bitte an das ortsansässige Tierheim oder die Polizei. Oftmals sind diese Tiere extrem ängstlich. Daher bitte nie einem Tier (schreiend) hinterherlaufen. Die Hunde geraten dadurch in Panik und entfernen sich zunehmend mehr. Die Flucht endet nicht selten tödlich. 

"Bei herrenlosen Haustieren, die Ihnen entgegenlaufen oder die sie verwaist gefunden haben, kontaktieren Sie bitte das örtliche Tierheim oder einen nahegelegenen Tierarzt. Möglicherweise hat der Besitzer das Tier bereits als vermisst gemeldet. Die meisten Tiere sind gechipt oder bei Tasso registriert und können so identifiziert und dem Besitzer zugeordnet werden." (Tierschutzbüro)

Sollte dies nicht der Fall sein, können auch Aushänge bei der Suche eines Halters behilflich sein. Möchten Sie das Fundtier, dessen Halter nicht ermittelbar oder heimatlos ist, behalten, stimmen sie dies mit dem Tierheim ab.

 

Tasso e.V.

Ist Ihnen ein Tier entlaufen oder zugelaufen erhalten Sie Hilfe von Tasso. Die Notrufzentrale ist das ganze Jahr über rund um die Uhr zu erreichen. 

 

Beobachtungen von Missständen

Wenn Sie Missstände beobachtet haben, können Sie die Tierrechtsorgansiation PETA (http://www.peta.de) auf die Missstände aufmerksam machen. Hier geht es zum Formular von PETAAuch die Tierretter gehen Tierrechtsverletzungen nach, klären auf und retten Tiere soweit es ihnen möglich ist. Missstände können gemeldet werden. Hier geht es zum Formular

 

Das Tierschutzbüro gibt Hilfestellung, wie bei Beobachtungen von Missständen vorzugehen ist und bietet bei Unsicherheit auch Beratung an. Tel: 030 – 27 00 496-0 (Bürozeiten: Mo-Fr in der Zeit von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr). Wenn Sie Missstände beobachtet haben, handeln Sie bitte nach den vom Tierschutzbüro aufgeführten Leitlinie, hierzu im Folgenden wesentliche Auszüge und Informationen: 

• Dokumentieren Sie jegliche Form des Missstandes fotografisch oder per Video (Mobiltelefone sind dafür völlig ausreichend)

• Schreiben Sie ihren Beobachtungen möglichst detailliert auf. Gibt es weitere Zeugen? Was haben Sie wann gesehen? Je mehr Infos, umso besser.

• Verstößt die Tierhaltung gegen das geltende Tierschutzrecht? Das können Sie prüfen, sehen Sie hierzu unten aufgeführte Links. 

• Verständigen Sie das Veterinäramt, denn nur das hat die Autorisierung die Tierhaltung zu kontrollieren und gegebenenfalls einzugreifen oder Auflagen zu erteilen.

 

Tierschutzrecht

Das in Deutschland für alle Tiere geltende Tierschutzgesetz ist sehr allgemein und teilweise auch schwammig formuliert. Dadurch ist es oftmals schwer eine nicht artgerechte Haltung eines Tieres anzuzeigen und gegen den Halter konkret vorzugehen. 

Für viele Tierarten und Haltungsformen gibt es zudem Gutachten und Leitlinien, die allerdings nicht rechtsverbindlich sind.

Gesetze, Verordnungen und Leitlinien für Hunde Nutztiere, Zirkustiere, Zootiere, Pferde etc. finden Sie auf der Seite des Tierschutzbüros.

Anbei das Tierschutzgesetz: (PDF)

Veterinäramt

Amtstierärzte sind verpflichtet gegen tierschutzwidrige Handlungen oder Zustände vorzugehen. Sie sind gemäß dem Tierschutzgesetz für das Wohl der Tiere und die Einhaltung des Gesetzes der Halter gegenüber den Tieren verantwortlich.

Amtsveterinäre müssen immer handeln, wenn in ihrem Zuständigkeitsgebiet Verstöße gegen das Tierschutzrecht begangen wurden oder werden. Andernfalls machen sie sich selber strafbar. 

Veterinärämter in Deutschland (PDF)

 

Missstände anzeigen

Es ist von großer Bedeutung das Veterinäramt über Missstände zu informieren, da die Amtstierärzte erst dann die Befugnis haben einzuschreiten oder zu kontrollieren, wenn eine konkrete Meldung vorliegt.

Idealerweise erfolgt die Meldung per Mail und sollte genau auflisten,

• um welches Tier es sich handelt,

• gegen was verstoßen wird,

• wo sich das Tier befindet. 

Zusätzlich:

• mögliche Kontaktdaten des Halters und von Ihnen bei Rückfragen,

• Bitte um Kontrolle der Haltung und Bestätigung des Eingangs Ihrer Meldung.

 

Tierqual im Internet

Tierqual im Internet ist leider weit verbreitet. Mittlerweile haben die großen Anbieter von Internetportalen (YouTube, Facebook, ebay etc.) Funktionen eingerichtet, die eine sofortige Meldung über das Leiden von Tieren ermöglicht. Sie können direkt über die jeweilige Seite agieren, diese wird dann in der Regel auf schnellstem Wege gesperrt. 

Es ist sehr wichtig, dass diese Funktionen im Internet genutzt werden, da das Verbreiten solcher Videos immer mehr in den Umlauf kommt. Die jeweiligen  Anbieter können so für die Problematik sensibilisiert werden und entsprechend reagieren und Maßnahmen ergreifen.

 

Akuter Notfall

Wer ein Wildtier findet, das eindeutig auf menschliche Hilfe angewiesen ist, sollte keine eigenen Versuche der Behandlung starten, sondern es umgehend in eine fachkundige Auffangstation bringen. Bei Jungtieren ist höchste Vor- und Umsicht geboten. Junge Feldhasen, Rehkitze oder auch junge Vögel sollten nur dann mitgenommen werden, wenn sie eindeutig verwaist oder verletzt sind. Beachten Sie auch, dass die Mutter oft noch in der Nähe ist, um das Junge zu versorgen. Informationen zu Wildttierauffangstationen in Deutschland, gegliedert nach Postleitzahlen, erhalten Sie über Wildtierschutz Deutschland e.V.. Bei den zuständigen Ansprechpartnern erhalten Sie Hilfe zum Umgang mit in Not geratenen Fundtieren und Hinweise zur  Unterbringung in Auffangstationen.

 

Bei herrenlosen Haustieren, die Ihnen entgegenlaufen oder die sie verwaist gefunden haben, kontaktieren Sie bitte das örtliche Tierheim oder einen nahegelegenen Tierarzt. Möglicherweise hat der Besitzer das Tier bereits als vermisst gemeldet. Die meisten Tiere sind gechipt oder bei Tasso registriert und können so identifiziert und dem Besitzer zugeordnet werden.

 

Tierleid im Ausland

Befinden Sie sich im Ausland und benötigen vor Ort Hilfe, wenden Sie sich nach Möglichkeit an eine ortsansässige Organisation. In fast allen Ländern gibt es mittlerweile Organisationen, die sich um Tiere in Not kümmern. Oft besteht auch eine Kooperation mit einem deutschen Verein, der ggf. bei Sprachschwierigkeiten/ nicht Erreichbarkeit vor Ort, aus dem Ausland recherchiert und kontaktiert werden kann. Ein weltweites Verzeichnis von Tierschutzorganisationen finden sie hier.

 

Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre des Tierschutzbüros "Hinsehen und Helfen".